EDV-Sachverständiger Felix Wanner
IT-Forensik und IT-Sicherheit
Datensicherung für Ihr Insolvenzverfahren
Wir sichern die Unternehmensdaten Ihres Mandanten und bewahren diese gemäß den Pflichten von BDSG und HGB auf.
Die Daten können auch für spätere Massemehrungsverfahren genutzt werden!
Da wir sehr eng mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberater zusammenarbeiten, können wir Sie gemeinsam mit unseren Partnern optimal bei Ihrem Verfahren betreuen!
In der Sicherung erhalten Sie:
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E-Mails
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Korrespondenz mit Beratern
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Korrespondenz mit Banken nebst digitaler Ablage von Vertragsunterlagen
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Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern (Mahnungen, Säumniszuschläge, Vollstreckungsandrohungen usw.)
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Korrespondenz Finanzamt wg. GewSt (s.o.)
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Schriftwechsel mit Lieferanten durch den Einkauf und die Geschäftsleitung hins. Zahlungsschwierigkeiten u.ä.
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Mahnungen u.ä. Belege der Lieferanten und Gläubiger
Was sind Geschäftsbriefe?
Zu den „Geschäftsbriefen“ zählen alle von einem Unternehmen ausgehenden schriftlichen Mitteilungen, die die geschäftliche Betätigung gegenüber Dritten betreffen und an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind. Dies gilt nicht nur vor der Aufnahme, son-dern grundsätzlich auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen. Auf die äußere Form der Mitteilung kommt es hierbei nicht an. So sind mit Geschäftsbriefen nicht nur Briefe im allgemeinen Sprachgebrauch gemeint, sondern auch z. B. Postkarten. Entscheidend ist, dass der Empfänger die Mitteilung entweder im Original oder in einer Ab-schrift erhält.
Geschäftsbriefe sind daher z. B.:
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per Telefax oder Telebrief übermittelte Schreiben,
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E- Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur,
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Postkarten,
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Geschäftsrundschreiben,
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gleichförmige Kaufangebote,
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Preislisten,
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formularmäßige Mitteilungen oder Erklärungen (z. B. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen und Quittungen),
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- Mitteilungen an Arbeitnehmer, wenn sie das Arbeitsverhältnis betreffen (z. B. Kündigung),
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- Bestellscheine.
Nicht zu den Geschäftsbriefen zählen z. B.:
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Telegramme,
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schriftliche Mitteilungen an die Gesellschafter,
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Mitteilungen für einen unbestimmten Personenkreis (z. B. Werbeschriften, Postwurfsendungen, Zeitschriftenanzeigen),
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Mitteilungen und Berichte, die sich im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergeben und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in die lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen.